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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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13.08.2014, 23:27
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von tg
Auch die kommende Relegation findet während der Saison statt; die Spielzeit 2013/2014 ist bis zum 31.12.2014 verlängert worden. Die Möglichkeit, Neuzugänge direkt für alle Turniere einzusetzen, ist nicht regelwidrig, sondern eine logische Konsequenz aus dem Beschluß, im Zuge der Saisonumstellung zwei Wechseltermine (wahlweise zum 01.09.2014 oder 01.01.2015) anzubieten. Und wer hat diesen Beschluß getroffen? Nicht der DMV-Sportwart oder das NBV-Präsidium, sondern die DMV-Sportwarte-VV bzw. die Bundesversammlung, in denen auch der NBV vertreten ist. Ob sich die Delegierten (auch die anderer LV) bei der Abstimmung über die Auswirkungen im klaren gewesen sind, ist eine andere Frage.
Ich bin jedoch der Meinung, daß es eine krasse Fehlentscheidung war, die Saison einerseits zu verlängern, aber andererseits einen Vereinswechsel zum 1.9. zu ermöglichen. Als Grund wurde (im Protokoll der SpwVV) irgendetwas von "Härtefällen" geschrieben; vielleicht kann das jemand, der die Hintergründe kennt, erklären.
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Dieser Beschluß der SpVV greift in die Ausschreibungen des Spielverkehrs einer laufenden Saison ein und ist schon deshalb unzulässig.
Hinzu kommt, das die Mitteilung des DMV-Sportwartes bezüglich des Einsatzes von Neuzugängen erfolgte, als die Terminverschiebung der Relegation in unserem LV nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Die Ausschreibung, um die es hier geht, sah klare Regelungen bezüglich einer Relegation vor. Wenn also die SpVV hier eingreifen darf, frage ich mich, auf was man sich zukünftig in den LV´s überhaupt noch verlassen kann.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.
www.minigolf-felderbachtal.de
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14.08.2014, 07:42
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
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Nur mal so zur Klarstellung, weil ich mir auch nicht einfach jede Jacke überstülpen lasse:
Die Frage der Startberechtigung beim Aufstiegsspiel (zu den überregionalen Ligen) wurde vom SAS aufgrund einer konkreten Anfrage (nicht aus dem NBV) so entschieden. Als Vorsitzender des SAS habe ich diese Entscheidung zu verkünden - nicht mehr und nicht weniger. Welche Meinung ich persönlich in dem Gremium vertreten habe, ist dabei völlig irrelevant.
Gleiches gilt für die Frage mit den beiden Wechselfristen als Ausnahme in diesem Übergangsjahr. Auch hier handelt es sich um Entscheidung des dafür zuständigen Gremiums, nämlich der SpWVV. In diesem Gremium hat der BSpW 1/66 (ich glaube, so viele Stimmen waren anwesend) der Stimmen, das sind rund 1,5 %. Das ist natürlich fast schon Diktatur.
Und ob ihr es glaubt oder nicht. Es gibt Fragen, da ist es mir im Prinzip völlig egal, ob eine Antwort so oder so aussieht, weil es nämlich für beide Seiten gute Gründe dafür und dagegen gibt. Wichtig ist nur, dass es am Ende überhaupt eine Entscheidung gibt.
Aber wenigstens weiß ich jetzt, warum schon meine Eltern warnten: spiel nicht mit den Schmuddelkindern....
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14.08.2014, 15:00
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
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Zitat:
Zitat von bärliner
Die Frage der Startberechtigung beim Aufstiegsspiel (zu den überregionalen Ligen) wurde vom SAS aufgrund einer konkreten Anfrage (nicht aus dem NBV) so entschieden. .
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Nach § 13 der DMV-Satzung ist der SAS gar nicht berechtigt derartige Beschlüsse zu fassen. Er arbeitet lediglich der SpVV zu. Desweiteren ist er noch Berufungsinstanz in sportlichen Entscheidungen.
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15.08.2014, 21:12
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Bälleschubser
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Beiträge: 174
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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16.08.2014, 14:49
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Was soll man dazu noch schreiben? Fehlte dem SAS die Sachbefugnis zur Entscheidung, dann stellt der diesbezügliche Beschluss ein juristisches Nullum dar, der somit keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Er ist praktisch als nicht existent zu betrachten.
Spannend wird es, wenn sich einer der teilnehmenden, durch den "Beschluss" benachteiligten Mannschaften darauf beruft und Protest bzw. Einspruch im Hinblick auf eine somit fehlende Spielberechtigung der betroffenen Spieler geltend macht.
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17.08.2014, 19:11
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Freak
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Ort: Blankenstein
Beiträge: 1.574
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Neid ist die einzig wahre Form der Anerkennung
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18.08.2014, 06:36
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von spassbremse
Ist schon komisch,auf die Aussagen zu Regeln, Satzung etc. gehen weder @bärliner noch sonst wer ein
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Wie würde evtl. Uwe als erfahrener Anwalt sagen: eine stramme Behauptung ist besser als ein schlechter Beweis...
Natürlich könnte ich Herberts Aussage hier problemlos widerlegen. Aber dazu müsste ich hier einen längeren Aufsatz schreiben. Und dazu habe ich einfach keine Lust. Das ist ein Forum zum Meinungsaustausch, und bisher war es hier immer so, dass am Ende des Austauschs erfreut festgestellt werden konnte, dass jeder seine Meinung behalten hat. Da stecke ich meine Zeit lieber in die Dinge, für die ich auch zuständig bin. Dieses NBV-interne Gezänk geht mich nichts an. Es ist doch zu offensichtlich, dass hier ein ganz altes Spiel angewednet wird: wenn du innenpoltische Probleme überdecken willst, suche dir einen außenpolitischen Feind. Aber der spielt diesmal nicht mit....
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18.08.2014, 10:04
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
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Beiträge: 15.308
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Zitat:
Zitat von bärliner
Wie würde evtl. Uwe als erfahrener Anwalt sagen: eine stramme Behauptung ist besser als ein schlechter Beweis...
Natürlich könnte ich Herberts Aussage hier problemlos widerlegen. Aber dazu müsste ich hier einen längeren Aufsatz schreiben. Und dazu habe ich einfach keine Lust. Das ist ein Forum zum Meinungsaustausch, und bisher war es hier immer so, dass am Ende des Austauschs erfreut festgestellt werden konnte, dass jeder seine Meinung behalten hat. Da stecke ich meine Zeit lieber in die Dinge, für die ich auch zuständig bin. Dieses NBV-interne Gezänk geht mich nichts an. Es ist doch zu offensichtlich, dass hier ein ganz altes Spiel angewednet wird: wenn du innenpoltische Probleme überdecken willst, suche dir einen außenpolitischen Feind. Aber der spielt diesmal nicht mit....
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Wenn etwas hieb- und stichfest ist, gibt es keine 2 Meinungen.
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18.08.2014, 15:24
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von spassbremse
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Habe ich nicht in Beitrag #12 dazu schon etwas gesagt? Aber ich kann -- auch unter Einbeziehung der danach erschienenen Beiträge -- nochmal verdeutlichen, was ich meinte.
Zitat:
Zitat von head202
Dieser Beschluß der SpVV greift in die Ausschreibungen des Spielverkehrs einer laufenden Saison ein und ist schon deshalb unzulässig.
Hinzu kommt, das die Mitteilung des DMV-Sportwartes bezüglich des Einsatzes von Neuzugängen erfolgte, als die Terminverschiebung der Relegation in unserem LV nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Die Ausschreibung, um die es hier geht, sah klare Regelungen bezüglich einer Relegation vor. Wenn also die SpVV hier eingreifen darf, frage ich mich, auf was man sich zukünftig in den LV´s überhaupt noch verlassen kann.
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Zitat:
Zitat von bärliner
[...] Die Frage der Startberechtigung beim Aufstiegsspiel (zu den überregionalen Ligen) wurde vom SAS aufgrund einer konkreten Anfrage (nicht aus dem NBV) so entschieden. Als Vorsitzender des SAS habe ich diese Entscheidung zu verkünden - nicht mehr und nicht weniger. Welche Meinung ich persönlich in dem Gremium vertreten habe, ist dabei völlig irrelevant.
Gleiches gilt für die Frage mit den beiden Wechselfristen als Ausnahme in diesem Übergangsjahr. Auch hier handelt es sich um Entscheidung des dafür zuständigen Gremiums, nämlich der SpWVV. [...]
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Zitat:
Zitat von head202
Nach § 13 der DMV-Satzung ist der SAS gar nicht berechtigt derartige Beschlüsse zu fassen. Er arbeitet lediglich der SpVV zu. Desweiteren ist er noch Berufungsinstanz in sportlichen Entscheidungen.
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Was soll man dazu noch schreiben? Fehlte dem SAS die Sachbefugnis zur Entscheidung, dann stellt der diesbezügliche Beschluss ein juristisches Nullum dar, der somit keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Er ist praktisch als nicht existent zu betrachten.
Spannend wird es, wenn sich einer der teilnehmenden, durch den "Beschluss" benachteiligten Mannschaften darauf beruft und Protest bzw. Einspruch im Hinblick auf eine somit fehlende Spielberechtigung der betroffenen Spieler geltend macht.
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Es bedurfte nicht eines Beschlusses des Sportausschusses, damit die Neuzugänge zum 1.9. beim kurz danach stattfindenden Aufstiegsspiel spielberechtigt sind; das ergibt sich zwangsläufig aus dem Umstand, daß einerseits die Saison bis zum 31.12. verlängert und andererseits ein alternativer Wechseltermin zum 1.9. eingeführt wurde. Wenn es nicht gewollt gewesen wäre, hätte die SpwVV/Bundesversammlung einen entsprechenden Zusatz (was übrigens jeder LV für seine Ligen hätte tun können) beschließen müssen oder nur einen Wechseltermin zeitgleich mit dem Saisonende (31.12.) zulassen dürfen.
Aber so wie die Entscheidungen getroffen wurden, ist die jetzige Situation eine logische Konsequenz. Bemerkenswert ist jedoch, daß zwischen der SpwVV (Beschluß und allgemeines Bekanntwerden) und der Bundesversammlung (Bestätigung und Inkrafttreten) zwei Monate liegen. In dieser Zeitspanne wurde bereits hier im Forum auf die bestehenden Problematik hingewiesen. Damit will ich nicht sagen, daß dieses Forum Pflichtprogramm für jeden LV-Sportfunktionär sein soll, denn man hätte es beim Durchlesen der Beschlüsse auch selbständig feststellen können.
Daß es sich bei den Reformen des überregionalen Ligenspielbetriebs um einen Eingriff in die laufende Saison handelt, ist unstrittig. Ob das zulässig ist oder nicht, ist vielleicht eine juristische Frage, aber jedenfalls wurde damit eine Grenze überschritten, mit dem Ergebnis, das head202 beschrieben hat, nämlich der Aufgabe der Verläßlichkeit.
Bei der "Entscheidung" des Sportausschusses auf die geschilderte Anfrage ist das interessante, daß dieses Gremium die erste Einspruchsinstanz für Proteste im überregionalen Ligenspielbetrieb (einschließlich Aufstiegsspiele) ist. Er ist nach seinen satzungsgemäßen Aufgaben nicht befugt, eine bindende Entscheidung vorab zu treffen; insofern kann man es als Äußerung, wie im Falle eines Protestes/Einspruchs entschieden werden würde, sehen -- nicht mehr. Einerseits pragmatisch, andererseits vielleicht auch unzulässig bzw. gefährlich, da ein tatsächlicher Protest nicht zwangsläufig zum gleichen Ergebnis führen muß. Schließlich ist der DMV-Sportausschuß als Einspruchsinstanz außen vor, wenn es (wie hier offensichtlich) um eine NBV-Liga geht -- dafür ist der LV-Sportausschuß zuständig, wenn es ihn gibt.
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22.08.2014, 17:30
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Systemkritiker
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Zitat:
Zitat von bärliner
Das ist ein Forum zum Meinungsaustausch, und bisher war es hier immer so, dass am Ende des Austauschs erfreut festgestellt werden konnte, dass jeder seine Meinung behalten hat. .
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Diese Aussage von Dir, ist die einzige die ich hier unterstreichen kann. Mit der Feststellung ist das Thema für mich auch beendet.
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