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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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26.02.2016, 13:22
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Halbstarker
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Registriert seit: 15.12.2014
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 307
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Zitat:
Zitat von Frank Vogel
Zum 24.02.2016 ist - von vielen unbemerkt - ein neues Gesetz in Kraft getreten.
Eigentlich soll dieses Gesetz Verbraucher vor unseriösen Unternehmen im Netz schützen. In der Praxis bedeutet es aber, dass nun fast jeder Seitenbetreiber abgemahnt werden kann.
Warum Webseitenbetreiber jetzt handeln müssen.
Nicht nur große Unternehmer oder Online-Shops, sondern auch „kleine“ Webseitenbetreiber müssen ab sofort mit Abmahnungen rechnen, wenn sie keine oder keine vollständige Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite eingebunden hat.
Gilt die Gesetzesänderung auch, wenn Sie auf der Website gar keine Kundendaten abfragen?
Ja. Datenschützer sehen nämlich nicht nur Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten an. Auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook Like Button gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Darüber muss in einer Datenschutzerklärung informiert werden.
Das führt dazu, dass fast alle Webseiten ab dem 24.02.2016 eine individuelle Datenschutzerklärung benötigen. Webseitenbetreiber ohne vollständige Datenschutzerklärung können ab sofort abgemahnt werden
8 von 10 Webseiten haben keine korrekte Datenschutzerklärung. Als Seitenbetreiber müssen Sie Ihre Nutzer in der Datenschutzerklärung über unzählige Punkte korrekt belehren:
Datenweitergabe - Datenspeicherung
- Umgang mit Cookies
- IP-Adressen, Server Logs
- Speichern von Kundendaten
- Name, Adresse, Telefon, E-Mail
- Tracking: piwik, Google Analytics, eTrecker
- Zahlungsanbieter wie Paypal, Überweisung, Kreditkarte
- Newsletter
- Kontaktformulare
- Facebook und Twitter
- Tumblr, Instagram, Pinterest
Quelle: e-recht 24 Newsletter
Da fast alle CMS (Joomla, Wordpress, Typo3, etc.) Cookies verwenden, sind auch die meisten Vereinsseiten betroffen.
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Kann mich Bernd nur anschließen!
Frage: gibt es ( bzw hast Du schon) eine Vorlage dafür im Netz gefunden die man sich einfach kopieren kann und darf?
Reicht es, diese Datenschutzerklärung mit ins Impressum aufzunehmen?
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und auch in der 2. Bundesliga gilt:
ich bereue diese Liebe nicht!
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26.02.2016, 13:40
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Anfänger
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Registriert seit: 02.09.2015
Ort: Leipzig
Beiträge: 17
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26.02.2016, 13:46
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Anfänger
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Registriert seit: 02.09.2015
Ort: Leipzig
Beiträge: 17
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Zitat:
Zitat von Brandi
Kann mich Bernd nur anschließen!
Frage: gibt es ( bzw hast Du schon) eine Vorlage dafür im Netz gefunden die man sich einfach kopieren kann und darf?
Reicht es, diese Datenschutzerklärung mit ins Impressum aufzunehmen?
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Das kommt auf Deine Seite an, das Impressum muss von jeder Seite mit Max. 2 Klicks erreichbar sein, das gleiche gilt wahrscheinlich auch für die Datenschutzerklärung. Wenn Du also schon zwei Klicks bis zum Impressum hast sollte es als Volltext rein, ansonsten reicht sicher ein Link im Impressum.
Ich lese das heute Abend mal nach und melde mich dan nochmal
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26.02.2016, 21:09
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Jimdo z.B. hat die Datenschutzerklärung selbst eingefügt, die kann ich selbst auch garnicht ändern
ich denke andere Selbstbaukästen machen das ähnlich
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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26.02.2016, 21:31
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Halbstarker
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Registriert seit: 15.12.2014
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 307
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Jimdo z.B. hat die Datenschutzerklärung selbst eingefügt, die kann ich selbst auch garnicht ändern
ich denke andere Selbstbaukästen machen das ähnlich
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Jimdo hat auch ein "Impressum" unten. Deshalb habe ich zur Sicherheit trotzdem etwas mehr als das Jimdo-Impressum als eigene Seite mit eingefügt, da sich Jimdo free hauptsächlich an private "Seitenbetreiber" richtet.
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und auch in der 2. Bundesliga gilt:
ich bereue diese Liebe nicht!
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28.02.2016, 09:38
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Anfänger
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Registriert seit: 02.09.2015
Ort: Leipzig
Beiträge: 17
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Zitat:
Zitat von allesroger
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Dein Impressum ist auch nicht vollständig und damit in mind. 6 Punkten (Fett) abmahngefährdet.
Eingetragene gemeinnützige Vereine müssen über ein Impressum verfügen. Angegeben werden sollte zunächst der Name des Vereins sowie der Rechtsformzusatz "e.V." oder "eingetragener Verein".
Notwendig sind dann die vollständige Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Auch bei einem Verein dürfen Angaben wie Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht fehlen.
Es muss ersichtlich sein, wer den Verein nach außen vertritt. In der Regel ist das der Vorstand. Ob der gesamte Vorstand vertretungsberechtigt ist oder ob ggf. eine Einzelvertretungsbefugnis einiger Vorstandsmitglieder besteht, regelt die jeweilige Vereinssatzung.
Anzugeben sind auch die Angaben zum zuständigen Registergericht, bei dem der Verein eingetragen wurde sowei die jeweilige Registernummer.
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28.02.2016, 10:56
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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@ Frank Vogel
jetzt aber bitte keine Erbsen zählen. 
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28.02.2016, 19:13
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Halbstarker
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Registriert seit: 15.12.2014
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 307
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Zitat:
Zitat von Frank Vogel
Dein Impressum ist auch nicht vollständig und damit in mind. 6 Punkten (Fett) abmahngefährdet.
Eingetragene gemeinnützige Vereine müssen über ein Impressum verfügen. Angegeben werden sollte zunächst der Name des Vereins sowie der Rechtsformzusatz "e.V." oder "eingetragener Verein".
Notwendig sind dann die vollständige Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Auch bei einem Verein dürfen Angaben wie Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht fehlen.
Es muss ersichtlich sein, wer den Verein nach außen vertritt. In der Regel ist das der Vorstand. Ob der gesamte Vorstand vertretungsberechtigt ist oder ob ggf. eine Einzelvertretungsbefugnis einiger Vorstandsmitglieder besteht, regelt die jeweilige Vereinssatzung.
Anzugeben sind auch die Angaben zum zuständigen Registergericht, bei dem der Verein eingetragen wurde sowei die jeweilige Registernummer.
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Und wie ist das bei Seiten, die eine Abteilung selbständig betreibt? Reicht dort der Link zum Hauptverein?
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und auch in der 2. Bundesliga gilt:
ich bereue diese Liebe nicht!
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27.02.2016, 16:34
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Halbstarker
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Registriert seit: 15.12.2014
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 307
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Zitat:
Zitat von Frank Vogel
Das kommt auf Deine Seite an, das Impressum muss von jeder Seite mit Max. 2 Klicks erreichbar sein, das gleiche gilt wahrscheinlich auch für die Datenschutzerklärung. Wenn Du also schon zwei Klicks bis zum Impressum hast sollte es als Volltext rein, ansonsten reicht sicher ein Link im Impressum.
Ich lese das heute Abend mal nach und melde mich dan nochmal
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Hallo Frank,
gibt es neue Erkentnisse?
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