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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 03.01.2018, 20:44
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
... aber meines Wissens nach nicht für Minigolf.
Genau das sagte ich ja mit "für den Minigolfsport trifft das schon sehr lange (oder immer?) zu": Weder 2017 noch in den Jahren zuvor stand Alkohol als für die Sportart Minigolf verbotene Substanz auf der WADA-Liste. Die letzten vier 2017 noch aufgeführten Sportarten waren Bogenschießen, Luftsport, Motorbootsport und Motorsport.

Deswegen hat sich für unsere Sportart mit der jetzt (Übergang 2017 zu 2018) getroffenen Entscheidung rein gar nichts geändert.

Geändert von tg (03.01.2018 um 20:50 Uhr).
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  #2  
Alt 03.01.2018, 20:55
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Genau das sagte ich ja mit "für den Minigolfsport trifft das schon sehr lange (oder immer?) zu": Weder 2017 noch in den Jahren zuvor stand Alkohol als für die Sportart Minigolf verbotene Substanz auf der WADA-Liste. Die letzten vier 2017 noch aufgeführten Sportarten waren Bogenschießen, Luftsport, Motorbootsport und Motorsport.

Deswegen hat sich für unsere Sportart mit der jetzt (Übergang 2017 zu 2018) getroffenen Entscheidung rein gar nichts geändert.
.. endlich jemand der das komplizierte Regelwerk lesen kann :-) . Habe ich schon so oft gesagt das Alkohol mit Doping nichts zu tun hat. Versteht halt niemand. Genauso wie regelmäßig Fehlentscheidungen von OSCHIS dadurch erfolgen das alkoholfreies Bier verboten wird. Das steht nirgendwo im Regelwerk. ort steht nur der Verzehr von alkolischen Getränken und Speisen ist verboten. ES GIBT KEINEN PASSUS IM REGELWERK DAS ALKOHOLFREIES BIER VERBOTEN IST! WENN DAS GEWÜNSCHT WIRD MUSS ERST EIN ANTRAG HER WEKCHER BESCHLOSSEN WERDEN MUSS!
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  #3  
Alt 03.01.2018, 21:11
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
[...] ES GIBT KEINEN PASSUS IM REGELWERK DAS ALKOHOLFREIES BIER VERBOTEN IST! WENN DAS GEWÜNSCHT WIRD MUSS ERST EIN ANTRAG HER WEKCHER BESCHLOSSEN WERDEN MUSS!
Jetzt übernehme ich mal die Rolle von opc...

Doch, nach unseren Regeln ist auch das sogenannte 'alkoholfreie' Bier verboten, da es -- wenn auch in geringen Mengen -- Alkohol enthält und die 'internationalen Spielregeln' den Konsum ohne irgendeine Promillegrenze verbieten.
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  #4  
Alt 03.01.2018, 22:07
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Jetzt übernehme ich mal die Rolle von opc...

Doch, nach unseren Regeln ist auch das sogenannte 'alkoholfreie' Bier verboten, da es -- wenn auch in geringen Mengen -- Alkohol enthält und die 'internationalen Spielregeln' den Konsum ohne irgendeine Promillegrenze verbieten.
Einspruch: in Bitburger 0,0 ist 0,0 drin! Da hat jeder Orangensaft und jeder Apfelsaft deutlich mehr. Hier beginnt die Haarspalterei!

Ältere Früchte, bei denen der Gährprozess angefangen hat, sind auch nicht frei. Und ich denke, etwa 100 andere Spreisen die Minigolfer reinziehen haben mehr Alk. Diese Argumentation ist einfach lächerlich!

Übrigens Schwarzwälder Kirschkuchen und auch original Schwarzwälder Schinken sind nicht frei von Alkoholspuren


https://www.bitburger-braugruppe.de/...ozent-alkohol/

noch eines: https://www.krombacher.de/krombacher-o0/faq.php

Geändert von Grenchen (03.01.2018 um 22:35 Uhr).
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  #5  
Alt 04.01.2018, 13:49
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
Einspruch: in Bitburger 0,0 ist 0,0 drin! Da hat jeder Orangensaft und jeder Apfelsaft deutlich mehr. Hier beginnt die Haarspalterei!

Ältere Früchte, bei denen der Gährprozess angefangen hat, sind auch nicht frei. Und ich denke, etwa 100 andere Spreisen die Minigolfer reinziehen haben mehr Alk. Diese Argumentation ist einfach lächerlich! [...]
Gut, zugegeben, daß es tatsächlich Bier mit 0,0-%-Alkoholgehalt gibt, wußte ich nicht. Das wäre nach den 'internationalen Spielregeln' natürlich erlaubt.

Ich finde jedoch meine Argumentation weder lächerlich noch ist sie Haarspalterei. Die Ursache des Problems liegt in der Formulierung der Regeln, die den schwammigen Begriff "alkoholische Getränke/Speisen" verwenden. Je nach Auslegung kann ein "alkoholfreies" Bier, das ohne Deklaration bis zu 0,5 % Alkohol enthalten darf, als alkoholisches Getränk angesehen werden. Das heißt nicht, daß ich dieser Meinung bin, aber es kommt halt darauf an, wie es der/die Schiedsrichter bei dem jeweiligen Turnier sehen. Und sie könnten auch einen Spieler belangen, der beim Verspeisen von z. B. Tiramisu gesehen wird.

Während andererseits, wie ich bei dieser Gelegenheit festgestellt habe, Betablocker im Minigolfsport nicht verboten sind.

Geändert von tg (04.01.2018 um 13:55 Uhr).
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  #6  
Alt 04.01.2018, 15:50
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen

Ich finde jedoch meine Argumentation weder lächerlich noch ist sie Haarspalterei. Die Ursache des Problems liegt in der Formulierung der Regeln, die den schwammigen Begriff "alkoholische Getränke/Speisen" verwenden. Je nach Auslegung kann ein "alkoholfreies" Bier, das ohne Deklaration bis zu 0,5 % Alkohol enthalten darf, als alkoholisches Getränk angesehen werden. Das heißt nicht, daß ich dieser Meinung bin, aber es kommt halt darauf an, wie es der/die Schiedsrichter bei dem jeweiligen Turnier sehen. Und sie könnten auch einen Spieler belangen, der beim Verspeisen von z. B. Tiramisu gesehen wird.
.
Es gibt halt Schiedsrichter die kommen sich extrem wichtig vor, wenn sie die Binde am Arm haben und machen einen Affenaufstand wegen alkoholfreiem Bier, jede dunkelbraune Banane enthält mehr Alkohol.

Mich wollte Manfred Pester mal disqualifizieren, weil ich während des Pfungstädter 18 Bahnenturnieres beim mobilen Eismann einen Schwarzwaldbecher gegessen habe auf dem wohl eine alkoholhaltige Kirschsoße drüber gekippt war, laß es 5 ml der Sosse gewesen sein, dann war es viel. InWanne bei der DSM 2017 war alkoholfreies Bier/Weizen erlaubt, es wurde in entsprechend gekennzeichneten Gläsern ausgegeben,
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #7  
Alt 04.01.2018, 18:18
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Gut, zugegeben, daß es tatsächlich Bier mit 0,0-%-Alkoholgehalt gibt, wußte ich nicht. Das wäre nach den 'internationalen Spielregeln' natürlich erlaubt.

Ich finde jedoch meine Argumentation weder lächerlich noch ist sie Haarspalterei. Die Ursache des Problems liegt in der Formulierung der Regeln, die den schwammigen Begriff "alkoholische Getränke/Speisen" verwenden. Je nach Auslegung kann ein "alkoholfreies" Bier, das ohne Deklaration bis zu 0,5 % Alkohol enthalten darf, als alkoholisches Getränk angesehen werden. Das heißt nicht, daß ich dieser Meinung bin, aber es kommt halt darauf an, wie es der/die Schiedsrichter bei dem jeweiligen Turnier sehen. Und sie könnten auch einen Spieler belangen, der beim Verspeisen von z. B. Tiramisu gesehen wird.

Während andererseits, wie ich bei dieser Gelegenheit festgestellt habe, Betablocker im Minigolfsport nicht verboten sind.
... also was tun? Protest einlegen gegen die Schwachsinnsentscheidung des Oschis oder einfach ein 0,0 trinken und den DMV entscheiden lassen. Ich mache ja keinen Regelverstoß. Andererseits wenn ich die Schiribinde anhabe und sehe jemand eine faule Banane essen, sofort disqualifizieren und Meldung an DMV? Solcher Unsinn hilft unseren Sport - und Vorfällen Mitglieder abzuschaffen. Ich möchte auch nicht das besoffene Spieler aus dem Teich gefischt werden müssen, aber wir sind doch nur Amateure die ihre Freizeit gestalten. Und dabei legen wir uns unsinnige Verbote auf
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  #8  
Alt 04.01.2018, 19:19
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
... also was tun? Protest einlegen gegen die Schwachsinnsentscheidung des Oschis oder einfach ein 0,0 trinken und den DMV entscheiden lassen. Ich mache ja keinen Regelverstoß. [...]
Ist aber sehr wahrscheinlich, daß der Protest abgelehnt wird und das Turnier ohne dich weitergeht. Und auch wenn es sich als Fehl- oder gar Schwachsinnsentscheidung erweist, wird es nicht wiederholt und neu gewertet.

Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
[...] Andererseits wenn ich die Schiribinde anhabe und sehe jemand eine faule Banane essen, sofort disqualifizieren und Meldung an DMV? Solcher Unsinn hilft unseren Sport - und Vorfällen Mitglieder abzuschaffen. [...]
Ich glaube nicht, daß du das machen möchtest oder würdest -- brauchst du auch nicht, denn die Regeln lassen Spielräume zu. Andererseits geben sie Schiedsgerichten die legitime Möglichkeit, unsinnig strikt zu verfahren mit den von dir beschriebenen Auswirkungen.

Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
[...] Ich möchte auch nicht das besoffene Spieler aus dem Teich gefischt werden müssen, aber wir sind doch nur Amateure die ihre Freizeit gestalten. Und dabei legen wir uns unsinnige Verbote auf
Eben -- und deswegen ist eine Änderung der Spielregeln der richtige Weg. Der Minigolfsport sollte sich mal bei anderen Sportarten umschauen, wie der Alkoholkonsum dort geregelt ist. Wäre vielleicht überraschend aber auch hilfreich.

Geändert von tg (04.01.2018 um 19:35 Uhr). Grund: typo
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