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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 10.01.2018, 13:49
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
Standard

Bei genauerem Hinsehen ist mir gerade aufgefallen, daß das Spielen unter Alkoholeinfluß im Minigolfsport gar nicht verboten ist; es gibt noch nicht einmal irgendeine Promillegrenze. Lediglich die Aufnahme von Alkohol über Speisen oder Getränke ist nicht zulässig.
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  #2  
Alt 10.01.2018, 14:23
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Bei genauerem Hinsehen ist mir gerade aufgefallen, daß das Spielen unter Alkoholeinfluß im Minigolfsport gar nicht verboten ist; es gibt noch nicht einmal irgendeine Promillegrenze. Lediglich die Aufnahme von Alkohol über Speisen oder Getränke ist nicht zulässig.
Wenn da steht, die Einnahme von Alkohol über Speisen und Getränken ist verboten, dann ist es ja wohl logisch, dass ich unter Alkoholeinfluss nicht spielen darf.
Oder wie soll sonst der Alkohol in den Körper kommen.
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #3  
Alt 10.01.2018, 14:40
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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z. B. intravenös
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  #4  
Alt 10.01.2018, 15:52
Brunsbert Brunsbert ist offline
Nasenbohrer
 
Registriert seit: 20.10.2016
Ort: Bochum
Beiträge: 63
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
z. B. intravenös
Ja, ja, die Wirkung lassen Sie einem, den Genuß nicht!

Ernsthafte Frage: Welchen Stellenwert besitzen denn die internationalen Spielregeln, die man über einen Link auf der DMV-Homepage herunterladen kann? Dort ist nämlich unter Punkt 18.6. u.a. eine Disqualifikation auszusprechen, wenn alkoholhaltige Getränke/Speisen auf der Anlage konsumiert, mitgeführt oder unter ihrem Einfluss gespielt wird. Also bitte reinen Alkohol spritzen, Rasierwasser trinken und vorsichtshalber keine Bananen in die Balltasche! Es ist nicht einfach, Regeln sattelfest zu formulieren. In dem Zusammenhang werden zum Beispiel auch Drogen genannt, ohne näher zu definieren, was selbige sind. Haarspalter hätten ihre wahre Freude!
__________________
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  #5  
Alt 10.01.2018, 21:49
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
Standard

Zitat:
Zitat von Brunsbert Beitrag anzeigen
[...]

Ernsthafte Frage: Welchen Stellenwert besitzen denn die internationalen Spielregeln, die man über einen Link auf der DMV-Homepage herunterladen kann? Dort ist nämlich unter Punkt 18.6. u.a. eine Disqualifikation auszusprechen, wenn alkoholhaltige Getränke/Speisen auf der Anlage konsumiert, mitgeführt oder unter ihrem Einfluss gespielt wird. [...]
Nach eigener Aussage sind sie "für alle weltweit organisierten Turniere (international und national) verbindlich" (und 18.6 ist die Strafe zu 17.1, "Doping und weiteres"). D. h., wenn es so etwas gibt wie "regionale" Turniere, dann gelten diese Spielregeln mitsamt dem Alkohol- und Dopingverbot dafür erst einmal nicht. (War das jetzt auch Haarspalterei?)

Zitat:
Zitat von Brunsbert Beitrag anzeigen
[...] Es ist nicht einfach, Regeln sattelfest zu formulieren. [...]
Vielleicht nicht... aber ich habe zwei Dinge festgestellt: Erstens wird eine klare, eindeutige Formulierung oft gar nicht angestrebt, sondern bewußt Spielraum gelassen; zweitens werden -- wie ich im Dezember persönlich erfahren habe -- Regeln, die mal wirklich eindeutig sind, auf absurde Art mißgedeutet. Also ist es im Grunde egal...
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  #6  
Alt 11.01.2018, 08:16
Brunsbert Brunsbert ist offline
Nasenbohrer
 
Registriert seit: 20.10.2016
Ort: Bochum
Beiträge: 63
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Nach eigener Aussage sind sie "für alle weltweit organisierten Turniere (international und national) verbindlich" (und 18.6 ist die Strafe zu 17.1, "Doping und weiteres"). D. h., wenn es so etwas gibt wie "regionale" Turniere, dann gelten diese Spielregeln mitsamt dem Alkohol- und Dopingverbot dafür erst einmal nicht. (War das jetzt auch Haarspalterei?)
Selbst wenn es Haarspalterei war, darf man sich fragen, ob Minigolf nicht so überschaubar ist, dass es keiner unterschiedlichen Regeln für unterschiedliche Ebenen bedarf. Beim Videobeweis im Fußball war/ist ein Argument der Gegner, dass der Fußball in allen Klassen gleich sein soll (was natürlich auch ohne Videobeweis nicht der Fall ist). Ich, in dreißig Jahren Minigolf von der Kreis- bis zur Bundesliga unterwegs, habe mir jedenfalls nie Gedanken darüber gemacht, ob in einer anderen Klasse andere Regeln gelten. Sehr wohl habe ich darüber nachgedacht, dass jemand, der sich automatisch an die Regeln hält, sich innerhalb einer Liga spätestens selbst benachteiligt, wenn Grundregeln von Konkurrenten mangels Einschreiten der Schiedsrichter gebrochen werden. Das hat wiederum mein Verständnis vom Sinn der Spielregeln geprägt. Diese müssen in meinen Augen die Leistungen so weit wie möglich vergleichbar machen. Daher...



Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
nicht... aber ich habe zwei Dinge festgestellt: Erstens wird eine klare, eindeutige Formulierung oft gar nicht angestrebt, sondern bewußt Spielraum gelassen; zweitens werden -- wie ich im Dezember persönlich erfahren habe -- Regeln, die mal wirklich eindeutig sind, auf absurde Art mißgedeutet. Also ist es im Grunde egal...
...halte ich Spielräume an vielen Stellen grundsätzlich für schlecht. Mißdeutungen exakter Regeln sowie zwar klar definierte aber unausgewogene Regeln sind es in meinen Augen natürlich auch. Aber das würde diesen Thread noch weiter zerfransen lassen...
__________________
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  #7  
Alt 12.01.2018, 10:13
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Zitat:
Zitat von Brunsbert Beitrag anzeigen
Selbst wenn es Haarspalterei war, darf man sich fragen, ob Minigolf nicht so überschaubar ist, dass es keiner unterschiedlichen Regeln für unterschiedliche Ebenen bedarf. [...]
Wenn ich gestern gesagt habe, daß die 'internationalen Spielregeln' nicht unbedingt für 'regionale' Turniere gelten, dann war das ein Einwurf eher theoretischer Natur. Praktisch gibt es solche Turniere zur Zeit nicht und zudem hat eigentlich jede Ausschreibung einen Zusatz, mit dem sie diese Spielregeln explizit anerkennt.

Mir ging es darum, deine Frage sachlich richtig zu beantworten, aber auch aufzuzeigen, daß es durchaus Möglichkeiten gibt, sich von den Vorgaben der WMF hinsichtlich eines absoluten Alkoholverbots unabhängig zu machen. Und damit wäre ich wieder beim Thema.
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  #8  
Alt 12.01.2018, 15:49
Brunsbert Brunsbert ist offline
Nasenbohrer
 
Registriert seit: 20.10.2016
Ort: Bochum
Beiträge: 63
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@ RALF N.BALLARTIST
Hatte den Störenfried bewusst in Anführungszeichen gesetzt, um ihm die Absicht zu nehmen.
Aber erspare mir bitte solche Beispiele wie das mit dem Beachvolleyball. Die hatten früher mal Grenzen für die Größe der Sportbekleidung. Manchen Held des Minigolfs, da schließe ich mich mit ein, möchte ich lieber nicht im knappen Bikini sehen!
__________________
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  #9  
Alt 10.01.2018, 14:41
Benutzerbild von Breminho
Breminho Breminho ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.450
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Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
Wenn da steht, die Einnahme von Alkohol über Speisen und Getränken ist verboten, dann ist es ja wohl logisch, dass ich unter Alkoholeinfluss nicht spielen darf.
Oder wie soll sonst der Alkohol in den Körper kommen.
ist zwar haarpalterei, aber du darfst nur während des wettkamps keinen alkohol zu dir nehmen, d.h. zu hause darfst du dich vollaufen lassen und dann zum turnier kommen und spielen ???
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  #10  
Alt 10.01.2018, 14:50
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Zitat:
Zitat von Breminho Beitrag anzeigen
[...] d.h. zu hause darfst du dich vollaufen lassen und dann zum turnier kommen und spielen ???
Nein, wenn du mit "vollaufen lassen" das Trinken von alkoholischen Getränken meinst, dann ist das verboten.
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