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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #11  
Alt 21.02.2018, 13:48
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
Standard

Zitat:
Zitat von head202 Beitrag anzeigen
Warum ist der DMV vom Solidarprinzip abgewichen und erhebt Beiträge pro Verein und nicht pro Mitglied? Welche Begründung gab es damals dazu?

[...]
Soweit ich das mitbekommen habe, sollte für die Vereine ein Anreiz geschaffen werden, neue Mitglieder (aktive Spieler) zu werben, da sich mit dem Hinzukommen eines Mitglieds die Vereinsabgaben nicht erhöhen, sondern bezogen auf den Einzelnen sogar verringern würden.

Die Landesverbände haben die Vereinspauschale jedoch nicht oder nur zum Teil in ihrem Bereich weitergegeben -- zum Glück, wie ich finde. Denn mittlerweile würde eine Eins-zu-Eins-Weitergabe der Vereinspauschale dazu führen, daß in einem Kleinstverein mit fünf Aktiven jeder Spieler 80 Euro nur an DMV-Abgaben zu zahlen hätte, während in einem mitgliederstarken Verein mit 50 Aktiven 8 Euro pro Person tatsächlich nicht so sehr ins Gewicht fallen würden.

Ich denke, es liegt auf der Hand, daß unter einem solchen System viele kleine Vereine aufgegeben würden und die Spieler sich in den ohnehin schon mitgliederstärkeren anschließen würden (oder es käme verstärkt zu Vereinsfusionen). Beides würde aber einen Verlust an Standorten für den Minigolfsport bedeuten und damit sowohl den Bekanntheitsgrad wie auch die Chancen neue Mitglieder zu gewinnen noch stärker reduzieren.


Das zum DMV -- aber meine Frage war ja, welche Begründung es im NBV gab, einen Pauschalbetrag (wenn auch nur ca. 15 % des Beitragsanteils betreffend) einzuführen? Oder gab es in dem Antrag gar keine Begründung und es wurde auch nicht nachgefragt? Beides wäre genauso aufschlußreich wie bedenklich...
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