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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |

24.05.2020, 21:53
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Dann fange ich mal für Hessen an:
- Sind die Minigolfanlagen für den öffentlichen Spielbetrieb freigegeben?
Ja.
- Das ergibt sich aus der „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten … vom 7. Mai“ (Lesefassung: https://www.hessen.de/sites/default/...ng_cokobev.pdf): „Sofern dem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt, können Freizeitaktivitäten, […] angeboten werden“.
- Zusätzliche Auflagen sind laut Verordnung u. a.: Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen; Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten; Aushänge zu den erforderlichen Abstands-und Hygienemaßnahmen.
- Verordnung gilt bis zum 5. Juni
- Kann auf den Minigolfanlagen traininiert werden (Heimverein/Auswärtige)?
Ja.
- Ergibt sich aus der gleichen Verordnung: „Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet: … Trainingsbetrieb, …“
- Mit folgenden Auflagen: „… wenn a) er kontaktfrei ausgeübt wird, b) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist, c) Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden, d) Umkleidekabinen, Dusch-und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben, e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden, …“
- Somit auch Training für Auswärtige möglich
- Verordnung gilt bis zum 5. Juni
- Sind offizielle Wettkämpfe (Turniere) möglich?
Nein.
- Aus der gleichen Verordnung: „Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet: 1. Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassen-des Hygienekonzept zugrunde liegt, 2. Trainingsbetrieb, wenn …“. Da alle Meisterschaften, Punktspiele und Ranglistenturniere von den Verbänden abgesagt wurden, verbleiben keine Wettkämpfe des Spitzensports…
- Verordnung gilt bis zum 5. Juni
Geändert von tg (25.05.2020 um 15:00 Uhr).
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