 |


 |
Forum
|
 |
|
|

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
 |
|

24.03.2021, 10:45
|
V.I.P.
|
|
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
|
|
Zitat:
Zitat von pinkydiver
@TG hat immer eine eigene Auslegung der Verordnungstexte die jedoch nie der Realität entsprechen, sondern eher seinem Wunschdenken. […]
|
Ich schließe nicht aus, daß ich mich auch täusche. Dann wäre es hilfreich, ein Gegenargument anzuführen statt eines pauschalen „entsprechen nie der Realität“ (wobei sich letzteres schon an den Beiträgen im Forum widerlegen läßt).
Dann täuscht sich aber auch ein Mitarbeiter aus dem Bereich „Recht und Datenschutz“ des Landessportbundes Hessen, mit dem ich vorige Woche über die Durchführung von Amateursportwettkämpfen gesprochen habe.
Zitat:
Zitat von Merlin
Die Einschränkung zu Amateurwettkämpfen ergibt sich indirekt.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden. Genaueres regelt ein Erlass vom 3. November 2020. Zuschauer sind nicht gestattet.
Der Satz nimmt die Amateure aus.
|
Das ist jetzt eine interessante Frage … sind wir schon in einer Lage, in der alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist?
Na, hoffentlich gilt noch das Gegenteil. Und danach sind Wettkämpfe auch im Amateursport durchführbar, solange sie nicht verboten sind.
Geändert von tg (24.03.2021 um 12:22 Uhr).
|

24.03.2021, 11:30
|
 |
Moderator Bälle, Material
|
|
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
|
|
Zitat:
Zitat von tg
I
Na, hoffentlich gilt noch das Gegenteil. Und danach sind Wettkämpfe auch im Amateusport durchführbar, solange sie nicht verboten sind.
|
Nein in Deutschland ist immer erst Mal alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist
Aber warum seid ihr alle so geil auf Minigolfturniere während der Pandemie?? Es gibt mittlerweile so viele infizierte Minigolfer (auch in Deutschland) und sogar 2 Todesfälle mit Corona - denkt mal darüber nach !!!
Mit dem einen Verstorbenen habe ich rund 6 Wochen vor seinem Tod noch bei meinem einzigen Wettkampf letztes Jahr in einer Paarung zusammengespielt - seitdem denke ich anders über COVID19
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
|

24.03.2021, 12:54
|
Geselle
|
|
Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
|
|
Hallo Dirk,
ich denke, dass es Thomas eher um die Diskussion an sich geht und nicht das er spielen möchte.
Die überwiegende Mehrheit wird in der derzeitigen Situation kein Interesse an Turnieren haben.
@Thomas: dann hat der Mitarbeiter des LSBH unrecht.
Wenn es stimmen würde, warum hat der LSBH dann eine Vorlage zur Durchführung von Veranstaltungen im Ampelsystem an den hessischen Landtag eingereicht?
Zitat: „Das ist jetzt eine interessante Frage … sind wir schon in einer Lage, in der alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist?“
Die juristische Logik ist hier
- Verbot
- partielle Erlaubnis
- Einschränkung der partiellen Erlaubnis
Zusammenkünfte sind verboten, es gibt jedoch Ausnahmen.
Auch wenn ich während meines Studiums nur ein paar Vorlesungen im Bereich Jura besucht habe, sollte ein Jurastudent im 1. Semester den Fall rechtssicher entscheiden können.
Rechtsgrundlage:
Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) (Stand 08.03.2021).
§1 Zusammenkünfte und Veranstaltungen
§1 (1) regelt, wer sich im öffentlichen Raum treffen darf. Anmerkung: ein Minigolfplatz ist wohl unstrittig dem öffentlichen Raum zuzuschreiben.
§1 (2) hier sind Ausnahmen benannt
§ 2 Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb
§2 (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt: Anmerkung: der Minigolfspieler-/in ist Publikum im Sinne der Verordnung.
§2 (1) Ziffer 5. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
Anmerkung: mit diesem Passus sind Minigolfplätze zunächst geschlossen.
Die partielle Erlaubnis zum Verbot:
§2 (2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erlaubt ist, gestattet.
Anmerkung: §2 (2) ist die Ausnahmegenehmigung zum Nutzungsausschluss nach §2 (1) und ist daher die Grundlage der Trainingsmöglichkeit.
Gruß
Ralf
|

24.03.2021, 13:34
|
V.I.P.
|
|
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
|
|
Danke, Ralf, für die gut begründete Darstellung; so kann man diskutieren.
Es hängt also an der Frage, ob Sportwettkämpfe an sich Veranstaltungen sind. Wenn ja, dann sind sie zurzeit grundsätzlich verboten und es bedarf der expliziten Erlaubnis (die es für den Amateursport nicht gibt)* – das ist soweit überzeugend.
* (aber auch da ein paar Ausnahmen …)
Nicht zustimmen kann ich dir in der Einschätzung, daß Minigolfanlagen (immer) öffentlicher Raum seien. Gerade wenn die Anlage für die Durchführung eines Turniers gesperrt ist (und auch keine Zuschauer hineingelassen werden), ist sie meiner Auffassung nach kein öffentlicher Raum mehr.
Ich werde speziell an dem Punkt zu den Veranstaltungen beim LSB nochmal nachhaken. Jetzt breche ich aber erstmal auf in den öffentlichen Raum.
Beim folgenden schätzt du mich übrigens genau gegenteilig ein:
Zitat:
Zitat von Merlin
[…] ich denke, dass es Thomas eher um die Diskussion an sich geht und nicht das er spielen möchte. […]
|
|

24.03.2021, 13:58
|
Geselle
|
|
Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
|
|
Ironie Modus an:
Wenn Du auf Basis der derzeitigen pandemischen Lage gerne Turniere spielen möchtest, könnte ich mir vorstellen, dass dies möglich ist. Du müsstest halt nur eine weitere Person finden, welche auch spielen möchte. Wenn Patricia und ich gegen Dich spielen, wäre es coronatechnisch erlaubt in einer Dreierpaarung zu spielen. 2 Haushalte mit bis zu 5 Personen. Wäre halt nicht wirklich spannend, da Du als Sieger mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bereits feststehen würdest.
Ironie Modus aus:
Ich würde mich auch sehr darüber freuen, wenn es die Pandemielage wieder zulässt Turniere zu spielen. Allen mir fehlt der Glaube, dass dies zeitnah durchführbar ist.
|

26.03.2021, 13:14
|
Systemkritiker
|
|
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
|
|
Lockdown geht bis zum 18.04.2021, was ist mit der Kombi-WDM in Osnabrück die am 24.-25.04.2021 stattfinden soll? Übernachtung in Osnabrück? 
|

26.03.2021, 16:26
|
 |
Freak
|
|
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
|
|
Zitat:
Zitat von Michael
Lockdown geht bis zum 18.04.2021, was ist mit der Kombi-WDM in Osnabrück die am 24.-25.04.2021 stattfinden soll? Übernachtung in Osnabrück? 
|
Ich bin mir nicht sicher aber ich meine das diesbezüglich von unserem Sportwart schon ein Mail kam.
Rein vom logischen her wird die Kombi-WDM nicht an dem Datum stattfinden.
Es wird meines Erachtens keine Möglichkeit geben das man in oder um Osnabrück übernachten kann, zudem ist es bis zum 18.04. vom Land Niedersachsen noch untersagt in größeren Gruppen zu trainieren.
Aktuell heißt es vom Land 2 Haushalte mit maximal 5 Personen über 14 Jahre oder 20 Kinder unter 14 Jahren mit zwei Erwachsenen.
Da sich das nach momentaner Lage bis zum 18.04.21 nicht ändern wird müsste sich deine Frage eigentlich erübrigt haben.
Im Zweifelsfall würde ich aber den Landessportwart fragen und du wirst postwendend eine Antwort erhalten.
Geändert von goligolem (26.03.2021 um 16:58 Uhr).
|

10.05.2021, 16:44
|
V.I.P.
|
|
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
|
|
Fundstellen …
Zitat:
Ist Wettkampfsport erlaubt?
Laut Gesetz ist die „Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten“ ohne zwischen Training und Wettkampf zu differenzieren.
Dort, wo ein Wettkampf unter der Einhaltung der einschränkenden Vorgaben des IfSG möglich ist – wie z.B. beim Tennis-Einzel –, darf ein solcher auch stattfinden.
Auslegungshinweise der Sportministerkonferenz zum Infektionsschutzgesetz
|
Zitat:
Sowohl der Analysebericht [zum Gesundheitsschutz im Minigolfsport], als auch die darauf basierenden Hygienekonzepte […] sollen durch die medizinische Abteilung des DOSB geprüft werden, um eine medizinische Stellungnahme zu den Konzepten zu bekommen. Unterstützt diese Stellungnahme die Aussagen und Konzepte, steht einer Durchführung von Wettkämpfen grds. nichts im Wege. […] Eine telefonische Vorabauskunft des DOSB hat den Bericht und die Hygienekonzepte bereits positiv bestätigt.
„minigolf Magazin“, 1/2021, Seite 9
|
|

11.05.2021, 12:09
|
 |
Moderator Bälle, Material
|
|
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
|
|
@tg
... und wenn das eine Kommune nicht möchte (Siehe Bensheim) dann ist es trotzdem erst mal eiun "NEIN"
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
|

11.05.2021, 15:40
|
 |
Moderator
|
|
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.449
|
|
Zitat:
Zitat von tg
Fundstellen …
|
Ich habe heute bei der zuständigen Stelle diese Argumentation vorgebracht, um für Pfingstsamstag mein Turnier genehmigt zu bekommen.....
Ich bin gespannt.....
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:50 Uhr.
|