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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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13.05.2021, 08:12
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Unser Problem ist doch ganz einfach es gibt Ordnungsämter die sehen den Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport an.
Die wenigsten im Ordnungsamt wissen das es einen Ligenspielbetrieb, deutsche Meisterschaften oder sogar Weltmeisterschaften gibt.
Wenn ich bei uns öffentlich Boule spiele darf ich das ohne Test, Minigolf ist ab 15.05. wieder für alle mit negativen Test möglich.
Man sollte mal dafür sorgen das Minigolf und seine Anlagen kein Freizeitsport ist denn was einige sicher auch nicht wissen ist die Tatsache das Minigolf Bestandteil des deutschen Sportabzeichen ist welches auch Freizeitsportler (keinen Verein zugehörend) auch machen können.
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13.05.2021, 12:08
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WM-Reporter
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Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 188
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Zitat:
Zitat von goligolem
... Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport ...
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Aber das stimmt ja prinzipiell auch. Minigolf ist nun einmal ein reiner Freizeit-/Amateursport. Oder kennt jemand Berufssportler im Minigolf?
Das Problem ist ja vielmehr, dass in der Verordnung eine Minigolfanlage pauschal nicht als (Freizeit-) Sportanlage (§9) sondern als Freizeit- und Vergnügungsstätte (§10) und Minigolf somit gar nicht als Sport eingestuft wird.
Geändert von gomi (13.05.2021 um 13:11 Uhr).
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14.05.2021, 17:10
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Systemkritiker
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
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Hallo zusammen,
so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.
Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?
Was sagt ihr dazu?
Mfg.
Michael 
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14.05.2021, 18:29
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Michael
Hallo zusammen,
so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.
Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?
Was sagt ihr dazu?
Mfg.
Michael 
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Die Fragen haben wir uns als Vorstandsmitglieder gestern auch schon gestellt.
Leider sieht das Land NRW eine Minigolfanlage als Freizeitstätte wie man aus der CoronaschutzVO vom 12.05.21 erkennen kann.
Es wird in §9 wo es um Sport geht wird nur der Wettkampf und Amateursport behandelt.
Wenn man dann auf eine besonders nette Person beim Ordnungsamt trifft sagt die dir das eine Minigolfanlage im Sinnes des Landes NRW keine Sportanlage ist.
Jetzt darf ab morgen jede Minigolfanlage wieder öffnen aber die Besucher müssen einen negativen Test vorweisen.
Mich kotzt da Ganze hin und her langsam aber sicher an und vom Verband kommt relativ wenig Unterstützung. Die Mail von Achim Baumgart Zink zeigte bei einigen Ordnungsämtern keine Wirkung.
Geändert von goligolem (14.05.2021 um 18:36 Uhr).
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15.05.2021, 07:21
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Es wird scheinbar immer so bleiben, daß Minigolf als Sport nicht ernstgenommen wird.
Die meisten Entscheider der Ämter sehen das als Freizeitbeschäftigung vornehmlich für Kinder !
Erst wenn 70 % oder mehr der Bevölkerung 2x durchgeimpft sind, wird man mit Vorlage eines Impfpasses überall hinkönnen, ohne Test.
Wann wird das sein ? Beim derzeitigen Tempo bestenfalls Anfang 2022.
Dieses Jahr irgendwelche Turniere spielen mit vorherigen Tests und Separierungen ? Wer will das wirklich ?
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands
Geändert von allesroger (15.05.2021 um 07:28 Uhr).
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15.05.2021, 08:21
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Teenager
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Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 205
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Zitat:
Zitat von allesroger
Es wird scheinbar immer so bleiben, daß Minigolf als Sport nicht ernstgenommen wird.
Die meisten Entscheider der Ämter sehen das als Freizeitbeschäftigung vornehmlich für Kinder !
Erst wenn 70 % oder mehr der Bevölkerung 2x durchgeimpft sind, wird man mit Vorlage eines Impfpasses überall hinkönnen, ohne Test.
Wann wird das sein ? Beim derzeitigen Tempo bestenfalls Anfang 2022.
Dieses Jahr irgendwelche Turniere spielen mit vorherigen Tests und Separierungen ? Wer will das wirklich ?
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Was ist denn mit eurer Beton DM , habt ihr die schon abgesagt??
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15.05.2021, 17:54
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Zitat:
Zitat von allesroger
Es wird scheinbar immer so bleiben, daß Minigolf als Sport nicht ernstgenommen wird.
Die meisten Entscheider der Ämter sehen das als Freizeitbeschäftigung vornehmlich für Kinder !
Erst wenn 70 % oder mehr der Bevölkerung 2x durchgeimpft sind, wird man mit Vorlage eines Impfpasses überall hinkönnen, ohne Test.
Wann wird das sein ? Beim derzeitigen Tempo bestenfalls Anfang 2022.
Dieses Jahr irgendwelche Turniere spielen mit vorherigen Tests und Separierungen ? Wer will das wirklich ?
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Impfpass als "Eintrittskarte"?? Ich bete das so etwas nicht passiert...
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15.05.2021, 21:56
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Bayern_Ingo1975
Impfpass als "Eintrittskarte"?? Ich bete das so etwas nicht passiert...
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Aktuell reicht in NRW ein negativer Schnelltest ist aber letztendlich vergleichbar mit einer vollständig geimpften Person.
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19.05.2021, 13:39
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Systemkritiker
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
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Zitat:
Zitat von Bayern_Ingo1975
Impfpass als "Eintrittskarte"?? Ich bete das so etwas nicht passiert...
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Beim Turnier in Gevelsberg muss mann ein negativ Test 48 Std. alt, zwei mal geimpft oder genesen sein 
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15.05.2021, 10:45
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Ehrenfrau
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Im Bergischen Land
Beiträge: 3.915
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Zitat:
Zitat von Michael
Hallo zusammen,
so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.
Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?
Was sagt ihr dazu?
Mfg.
Michael 
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Wir aktiven und passiven Mitglieder sind Sportler und brauchen keinen Test. So sehe ich das. Der neueste Beschluss bezieht sich m. E. auf das Publikum. Uns Sportlern wurde das Spielen doch schon vor längerer Zeit erlaubt, und zwar ohne Test.
Geändert von Kate (15.05.2021 um 11:01 Uhr).
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