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Forum
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| Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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20.05.2021, 07:36
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.358
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Zitat:
Zitat von Breminho
So jetzt wollen wir mal wieder sachlich werden...
Nur noch eine kurze Anmerkung....Wir leben ein Glück in einem Land, in dem jeder frei seine Meinung äußern darf und das ist auch gut so....
Dass bei meinem Turnier am Samstag ein negativer Test von Nöten ist, halte ich bei der Pandemielsge übrigens für sinnvoll, ist aber meiner Meinung nach rechtlich falsch, da die Minigolfanlage an diesem Tag keine Vergügungsstätte ist, sondern ein Sportplatz. Weitehin können wir auch dort ohne Test trainieren.......Aber egal, es darf stattfinden und einen Test zu bekommen, ist zumindest in NRW überhaupt kein Problem mehr....
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Moin Bernd,
PCR oder Antigen-Schnelltest?
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You never walk alone
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20.05.2021, 08:02
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Zitat:
Zitat von wate
Moin Bernd,
PCR oder Antigen-Schnelltest?
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Schnelltest, den es an jeder Ecke kostenfrei gibt.
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20.05.2021, 09:26
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.358
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Zitat:
Zitat von Travis
Schnelltest, den es an jeder Ecke kostenfrei gibt.
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Moin Oli, die sind besser als garnichts, jeder 5. ist allerdings verkehrt. Ist die Viruslast zu gering, z.B. bei beginnenden oder abklingenden Infektionen, wird ein solcher Schnelltest in vielen Fällen "negativ" anzeigen. Aber das spielt bei der Bewertung, ob Minigolf von den Behörden als Freizeitvergnügen oder Sport angesehen wird, nun überhaupt keine Rolle.
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You never walk alone
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09.06.2021, 15:47
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Ausbilder
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Registriert seit: 24.12.2006
Beiträge: 145
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Hallo in die Runde, die Stadt Bottrop hält nach wie vor an der Testpflicht für Publikum fest. Selbst wenn Bottrop ab Freitag in der Stufe 1, Inzidenz unter 35, landet. Der Grund ist die Coronaschutzverordnung, wo Minigolf explizit erwähnt wird, aber kein Hinweis sich wiederfindet wann der Test wegfällt. Ihr würdet dem VfM Bottrop echt helfen wenn ihr genau wisst, wo es nicht so ist und dies uns mitteilt. Gerne auch per Mail: geschaeftsstelle@vfm-bottrop.de
Herzlichen Dank im voraus
Klaus Jarosch Vorsitzender VfM Bottrop
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10.06.2021, 08:45
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Adler
Hallo in die Runde, die Stadt Bottrop hält nach wie vor an der Testpflicht für Publikum fest. Selbst wenn Bottrop ab Freitag in der Stufe 1, Inzidenz unter 35, landet. Der Grund ist die Coronaschutzverordnung, wo Minigolf explizit erwähnt wird, aber kein Hinweis sich wiederfindet wann der Test wegfällt. Ihr würdet dem VfM Bottrop echt helfen wenn ihr genau wisst, wo es nicht so ist und dies uns mitteilt. Gerne auch per Mail: geschaeftsstelle@vfm-bottrop.de
Herzlichen Dank im voraus
Klaus Jarosch Vorsitzender VfM Bottrop
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Hallo Klaus bei uns in Mönchengladbach ist es leider genau so, in Mönchengladbach gilt ab 11.06.21 die Stufe 1 und das Publikum muss immer noch die 3G Regeln einhalten aber ins Schwimmbad kann man ohne Test. Ich verstehe die Macher dieser VO nicht mehr denn es ergibt keinen Sinn.
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11.06.2021, 00:37
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WM-Reporter
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Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 191
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Zitat:
Zitat von goligolem
... das Publikum muss immer noch die 3G Regeln einhalten aber ins Schwimmbad kann man ohne Test. Ich verstehe die Macher dieser VO nicht mehr denn es ergibt keinen Sinn.
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Für die Macher der Coronaschutzverordnung NRW ist eine Minigolfanlage (§15 Absatz 2 Nummer 4) offensichtlich eher mit einem Bordellbetrieb (§15 Absatz 1 Nummer 8) zu vergleichen als mit einem Freibad (§15 Absatz 4 Nummer 1). Nur dass man im Bordell noch zusätzlich eine einfache Rückverfolgbarkeit sicherstellen muss (§15 Absatz 4 Nummer 2).
Aber dafür dürfen jetzt beliebig viele Publikumsspieler aus bis zu fünf Haushalten oder 100 Publikumsspieler aus beliebig vielen Haushalten (da ja getestet) zuzüglich beliebig vieler geimpfter oder genesener an einer Bahn ohne Abstand spielen und müssen nur 1,5 Meter Abstand zur nächsten Gruppe halten (§4 Absatz 1 und Absatz 5 Nummer 2).
Und ja, ich verstehe den Sinn dieser Regelungen auch nicht mehr. 
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12.06.2021, 09:07
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WM-Reporter
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Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 191
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Man könnte fast glauben, dass das Gesundheitsministerium NRW hier mitliest. Ab heute (12.06.21) gibt es diese Änderung in der Coronaschutzverordnung NRW:
§ 15 Freizeit- und Vergnügungsstätten
(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig: 1. der Betrieb von reinen Freibädern unter den übrigen Voraussetzungen von Absatz 3 Nummer 1 sowie der Betrieb von Skiliften, Wasserskiliften, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter den übrigen Voraussetzungen von Absatz 2 Nummer 4 ausschließlich im Freien ohne Negativtestnachweis
https://www.land.nrw/sites/default/f...i erungen.pdf
Wer hätte das gedacht ...
Geändert von gomi (12.06.2021 um 10:22 Uhr).
Grund: Link auf die VO hinzugefügt
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