Sehr gut, dass du auf diesen letztgenannten Punkt hinweist, Tom. Es gab nämlich auch schon Stimmen wie: Wenn den Pfungstädtern nach dem ersten DMV-Rundschreiben von G. Schwarz etwas unklar war, hätten sie doch nachfragen müssen, anstatt vollendete Tatsachen zu schaffen.
Es ist aber so, dass wenn ein Rundschreiben sportrechtlich gesehen Quark ist, die rechtliche Mangelhaftigkeit nicht dadurch aufgehoben wird, dass sich zunächst mal keinerlei Protest regt. Vielmehr kann dieses Rundschreiben theoretisch jahrelang unwidersprochen im Raum stehen bleiben, biss sich dann mal bei irgendeinem Streitfall seine Nichtigkeit erweist. In diesem Fall ist dann den Pfungstädtern auch in keinster Weise anzulasten, dass sie am zweiten Regionalliga-Spieltag in Konfrontation mit dem DMV ihre Linie durchziehen. Sie gehen m. E. zu Recht davon aus, dass weder das Sportwarte-Anschreiben noch die Veröffentlichung auf der DMV-Website rechtlich bedeutsam ist, und dass der Passus in der Sportordnung in dem behandelten Fall allein maßgeblich ist.
Auf jeden Fall wird immer deutlicher ein schier unfassbarer Dilettantismus des DMV - auf mehreren Ebenen.
Einerseits bei der Ausformulierung von Regeln der Sportordnung: auf die Nicht-Justiziabilität, Mehrdeutigkeit und Widersprüchlichkeit vieler Formulierungen habe ich selbst und haben auch viele Andere hier im Forum immer wieder hingewiesen. Vom DMV, insbesondere vom Sportfreund Seiz, sind diese Bedenken mit großer Geste beiseite gewischt worden. Ratschläge hat man sich stets verbeten, meistens so: Wenn du es besser weißt, dann übernimm doch gefälligst ein Amt, sonst halt die Klappe.
Andererseits bei der Anwendung/Durchführung von Regeln. Für mich ist total unbegreiflich, wie ein DMV-Sportwart auf die Idee kommen kann, er brauche nur ein Rundschreiben bzw. eine Veröffentlichung mit seiner persönlichen Auslegung einer Regelung in die Welt zu setzen, und schon müssten sich im DMV alle daran halten. Das hätte ich schon erwartet, dass im DMV jemand mit so viel rechtlichem Sachverstand mitarbeitet, der dem Herrn Schwarz mal hätte sagen können, dass das so nicht geht. Freilich weiß man bis heute nicht, ob der Herr Schwarz, bevor er in Aktion tritt, dies überhaupt mal vorher mit jemand anderem bespricht.
Einen ähnlichen Fall gab es neulich im Württembergischen Landesverband. Da ist gegen einen Spieler eine 6-Monats-Sperre ausgesprochen worden - nicht von einer Rechtsinstanz, sondern vom Vorstand persönlich. Die Sperre wurde mit Verfehlungen während zweier Turniere begründet. Während dieser zwei Turniere wurde der betreffende Spieler laut Turnierprotokoll jedoch nicht einmal ermahnt geschweige denn verwarnt oder gar disqualifiziert. Es war ein großes Glück für den Verband, dass gegen diese Entscheidung kein Protest eingelegt wurde, denn bei einer Verhandlung vor dem Rechtsausschuss wäre ihm seine Entscheidung wegen zahlreicher Formfehler um die Ohren geschlagen worden. Dieses Ereignis steht für mich auf einer Stufe mit dem, was sich der DMV jetzt leistet.
Geändert von DiStefano (04.10.2008 um 18:40 Uhr).
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