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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 12.05.2009, 22:04
Benutzerbild von Rainman
Rainman Rainman ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 28.11.2006
Ort: Wanne-Eickel
Beiträge: 360
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Standard

ich bin auch kein rechtsanwalt
aber mein verständnis sagt mir auch, daß ich eine anlage betrete die jemand anderem gehört oder von jemanden angepachtet ist.
die nutzung dieser anlage muß bezahlt werden.
abgesehen von öffnungszeiten für normales publikum kann ein platzbesitzer aufmachen wann er will und schließen wann er will.
die nutzung der toiletten oder der verkauf von esswaren oder getränken ist zwar wünschenswert aber nirgens zwingend vorgeschrieben, dafür braucht man auch nicht jede runde bezahlen die man spielt sonder erhält eine trainingspauschale für den ganzen tag.

für mich stellt sich die frage nicht ob er bereschtigt ist, sondern eher die frage: welcher tat bestand liegt vor wenn der spieler nicht bezahlt hätte?
wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers

alos seit alle schön friedlich zueinander denn nur zusammen können wir auch die weiteren aufgaben leisten die vor uns liegen
__________________
cu all

Alles wird gut
Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.
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  #2  
Alt 13.05.2009, 08:15
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Rainman Beitrag anzeigen
.....

wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers
........
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
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  #3  
Alt 13.05.2009, 08:17
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
Standard

Ganz schön viele Worte für max. 3€
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  #4  
Alt 13.05.2009, 10:32
BerndF BerndF ist offline
Auwi-Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.

Ansonsten hast du das genau richtig beschrieben.
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  #5  
Alt 13.05.2009, 10:43
Benutzerbild von junior
junior junior ist offline
Moderator Bälle & Co
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
Standard

ich weiß gar nicht wo das problem liegt.

du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...

so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
__________________
wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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  #6  
Alt 13.05.2009, 11:16
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Zitat:
Zitat von junior Beitrag anzeigen
ich weiß gar nicht wo das problem liegt.

du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...

so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab
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  #7  
Alt 13.05.2009, 12:05
Benutzerbild von allesroger
allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
Standard

Diese Frage verschlägt mir doch glatt die Sprache, was selten vorkommt.
Was denken manche Minigolfer nur, was oder wer sie sind ?
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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  #8  
Alt 13.05.2009, 12:29
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
Standard

Die Anlage ohne ausdrückliche Einwilligung des Inhabers zu betreten und, ohne die üblichen Gebühren zahlen zu wollen, zu trainieren - mit der Begründung, es sei ja noch keine offizielle Öffnungszeit - da ist außer über Hausfriedensbruch auch über den Tatbestand der Leistungserschleichung nachzudenken.
An sich eine Bagatelle, aber in der Bewertung dieser Anfrage denke ich so wie allesroger.
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  #9  
Alt 13.05.2009, 12:31
Benutzerbild von junior
junior junior ist offline
Moderator Bälle & Co
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
Standard

Zitat:
Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab
selbst wenn es eine absprache - welcher art auch immer - gibt, daß der platz betreten werden darf, dann gibt dies keinem das recht seine trainingsgebühren nicht zu zahlen oder gar aufmüpfig zu werden.

wir sollten alle froh sein, daß es noch ausreichend (?) plätze gibt wie wir gerne gesehen oder gar auch nur geduldet sind... - unglaublich!
__________________
wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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  #10  
Alt 13.05.2009, 19:07
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard Platzrecht

[quote=BerndF;120798]Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.QUOTE]

Und für alle zum 3.
Falls der Platzbesitzer im Vertrag nicht Vorsorge getroffen hat, z.B. aus schlechten Erfahrungen...

Aber wie mehrfach betont, wenn alle nett zueinander sind kann eigentlich nichts schief gehen
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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