Für die 6 Monate Sperre finde ich allerdings keinen hinreichenden Passus.
Handbuch S1 sieht die Disqualifikation +5 für schwere Verstöße vor, dazu gehört die wohl hier zutreffende Beleidigung von Verbandsfunktionären (S1 - 18.7,e)
Dies gilt allerdings ausdrücklich nur für aktive Spieler im Turnier.
Also in S2 geschaut; hier ist S2 - 2.12 einschlägig und sieht Verbandssperren bis 12 Monaten vor.
Da allerdings keine "Vergehen" konkretisiert werden, scheint mir hier ein Einspruch gegen die Sperre, notfalls auch unter Zuhilfenahme von ordentlichen Gerichten, sehr erfolgversprechend für den Spieler. Insbesondere, sollte der Spieler vor Verhängung der Sperre nicht zur Sache vernommen worden sein.
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Wie poste ich falsch?
Nachdem ich Google, die Suche und die FAQ erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich -in den falschen Unterforen- zwei bis sechs neue Themen, diese mit sehr kreativem und undeutlichem Text, unter denen sich jeder etwas anderes vorstellen kann! 
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Wenn Rapsöl aus Raps gemacht wird, wie sieht es mit Babyöl aus?
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